Ermächtigter Übersetzer, vereidigter Übersetzer, beeidigter Übersetzer: Was ist der Unterschied?
Wenn Sie eine beglaubigte Übersetzung benötigen, stoßen Sie auf eine Vielzahl von Bezeichnungen: ermächtigter Übersetzer, vereidigter Übersetzer, beeidigter Übersetzer, öffentlich bestellter Übersetzer, sogar „beglaubigter Übersetzer”. Diese Begriffe klingen unterschiedlich, erwecken den Eindruck verschiedener Qualifikationen und verwirren viele, die zum ersten Mal eine beglaubigte Übersetzung benötigen.
Die gute Nachricht: Es gibt keinen Unterschied. Alle diese Bezeichnungen beschreiben dieselbe Berechtigung, nämlich die Ermächtigung durch ein deutsches Gericht, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen. Die verschiedenen Begriffe entstehen lediglich durch die unterschiedlichen Landesgesetze der 16 Bundesländer. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Bezeichnungen in Deutschland verwendet werden, warum sie sich unterscheiden und warum Sie für eine beglaubigte Übersetzung in den meisten Fällen gar keinen Notar benötigen.
Die wichtigste Erkenntnis: Ermächtigt, vereidigt und beeidigt sind gleichwertig
In Deutschland ist die Bezeichnung für einen Übersetzer, der vom zuständigen Gericht ermächtigt wurde, die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner angefertigten Übersetzungen durch Beglaubigung bestätigen zu dürfen, nicht einheitlich geregelt. Die Unterschiede in der Bezeichnung liegen ausschließlich in der Rechtssprache der einzelnen Bundesländer. Inhaltlich beschreiben alle Begriffe dasselbe: die Berechtigung, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen, die von Gerichten, Behörden und Notaren anerkannt werden.
Die drei Hauptbezeichnungen sind:
- Ermächtigter Übersetzer
- Vereidigter Übersetzer
- Beeidigter Übersetzer
Alle drei Bezeichnungen sind korrekt, je nachdem, in welchem Bundesland die Ermächtigung erteilt wurde.
Welche Bundesländer verwenden welche Bezeichnung?
Die Bezeichnung hängt davon ab, bei welchem Gericht der Übersetzer seinen Eid abgelegt hat. Die folgende Übersicht zeigt, welche Bezeichnungen in den einzelnen Bundesländern gültig sind:
- Ermächtigter Übersetzer: Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen (z.B. Oberlandesgericht Hamm), Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Thüringen
- Vereidigter Übersetzer: Hamburg, Hessen, Saarland
- Beeidigter Übersetzer: Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt
Diese unterschiedlichen Bezeichnungen führen oft zu Verwirrung, doch rechtlich sind alle gleichwertig. Ein in Nordrhein-Westfalen ermächtigter Übersetzer darf genauso beglaubigte Übersetzungen für Gerichte in Bayern anfertigen wie ein dort öffentlich bestellter Übersetzer.
WICHTIG: Ersetzt ein ermächtigter Übersetzer den Notar?
Viele Kunden suchen nach einem „Notar für Übersetzungen“ oder einer „notariell beglaubigten Übersetzung“. Hier liegt ein häufiges Missverständnis vor, das Sie Zeit und Geld kosten kann.
Der Unterschied ist entscheidend: Der Notar beglaubigt Ihre Unterschrift unter einem Dokument oder die Echtheit einer Kopie (Abschrift). Er prüft jedoch nicht die inhaltliche Richtigkeit einer Übersetzung. Ich (als ermächtigte Übersetzerin) beglaubige die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung selbst.
Wann brauchen Sie wen?
In 95 Prozent der Fälle verlangen Behörden (Standesämter, Gerichte, Universitäten) eine beglaubigte Übersetzung durch einen ermächtigten Übersetzer. Sie sparen sich den Gang zum Notar, wenn Sie direkt mich beauftragen. Nur in sehr seltenen Ausnahmefällen (oft für das Ausland) benötigen Sie eine Überbeglaubigung (Apostille/Legalisation). Auch hier ist der erste Schritt immer die Übersetzung durch die ermächtigte Übersetzerin. Das Landgericht bestätigt dann meine Unterschrift und nicht der Notar.
WICHTIG: Suchen Sie einen Übersetzer oder einen Dolmetscher?
Oft werden die Begriffe verwechselt. Ein ermächtigter Übersetzer ist ausschließlich für die schriftliche Übersetzung von Dokumenten zuständig, zum Beispiel für Urteile oder Verträge. Einen beeidigten Dolmetscher benötigen Sie hingegen für die mündliche Sprachmittlung, beispielsweise direkt im Gerichtssaal während einer Verhandlung.
Was bedeutet „Ermächtigung” rechtlich?
Die Ermächtigung durch ein Oberlandesgericht oder Landgericht ist der offizielle Akt, durch den ein Übersetzer die Berechtigung erhält, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen. Diese Ermächtigung ist an strenge Voraussetzungen gebunden:
- Ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Übersetzungswissenschaften
- Eine erfolgreich abgelegte staatliche Prüfung als Übersetzer
- Der Nachweis der fachlichen Eignung für juristische Übersetzungen durch eine Fachprüfung durch ein Oberlandesgericht
- Die persönliche Eignung und ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
- Die Ablegung eines Eides vor dem zuständigen Gericht
Warum „beglaubigter Übersetzer” fachlich nicht korrekt ist
Umgangssprachlich wird häufig von einem „beglaubigten Übersetzer” gesprochen. Diese Bezeichnung ist jedoch fachlich nicht korrekt. Der Begriff „beglaubigt” bezieht sich auf die Übersetzung, nicht auf den Übersetzer.
Korrekt ist: Der Übersetzer ist ermächtigt, vereidigt oder beeidigt.
Die Übersetzung ist beglaubigt.
Gilt die Ermächtigung nur im Bundesland der Erteilung?
Nein. Gemäß Paragraph 189 Absatz 2 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) sind ermächtigte Übersetzer vor allen Gerichten der Bundesrepublik Deutschland zur Anfertigung beglaubigter Übersetzungen berechtigt. Die Ermächtigung ist bundesweit gültig. Als ermächtigte Diplom-Übersetzerin mit Kanzleisitz in Münster bearbeite ich Ihre Dokumente ortsunabhängig und rechtssicher für alle deutschen Instanzen.
Fazit: Ermächtigt, vereidigt, beeidigt – drei Begriffe, eine Berechtigung
Lassen Sie sich von den Begriffen nicht verwirren. Ein ermächtigter Übersetzer (z.B. OLG Hamm) ist für alle behördlichen Zwecke in Deutschland qualifiziert.

Kontaktieren Sie mich für beglaubigte Übersetzungen. Als ermächtigte Diplom-Übersetzerin mit Ermächtigung durch das Oberlandesgericht Hamm fertige ich beglaubigte Übersetzungen juristischer Texte für Gerichte, Behörden und Notare in ganz Deutschland an.
In den über 30 Jahren freiberuflicher Tätigkeit habe ich unzählige gerichtliche Dokumente aus dem Bereich Zivil-, Straf- und Handelsrecht übersetzt. Meine Auftraggeber sind Gerichte verschiedener Gerichtsbezirke, die mich per Direktvergabe beauftragen, Kanzleien und Notaiate oder Übersetzungsagenturen in ganz Deutschland.

