Immobilienkauf in Frankreich: Vorvertrag übersetzen lassen
Der Vorvertrag beim Immobilienkauf in Frankreich bindet Sie sofort. Wer den Compromis de Vente unterschreibt, hat gekauft, oft ohne den Vertrag je vollständig auf Deutsch gelesen zu haben.
Danach bleiben zehn Tage, in denen Sie ohne Begründung zurücktreten können. Diese Frist beginnt allerdings erst, wenn der Verkäufer sämtliche Pflichtunterlagen vorgelegt hat. Nach ihrem Ablauf kommen Sie nur noch aus dem Vertrag, wenn eine vereinbarte Klausel es zulässt.
Ich übersetze Ihren Vorvertrag und die zugehörigen Gutachten, damit Sie und Ihr Berater wissen, worüber Sie entscheiden. Verbindlicher Festpreis vor Beginn.
Zwei Stufen, und die erste entscheidet
Frankreich regelt den Immobilienkauf zweistufig. Der Vorvertrag steht am Anfang, der notarielle Kaufvertrag am Ende. Anders als in Deutschland fallen die wesentlichen Entscheidungen nicht bei der Beurkundung, sondern Wochen vorher. Wer den Vorvertrag nicht vollständig versteht, entscheidet über eine Immobilie auf Grundlage einer mündlichen Zusammenfassung.
Eine Fachübersetzung durch eine ermächtigte Diplom-Übersetzerin gibt Ihnen den vollständigen Vertragstext auf Deutsch, so wortgetreu, dass Ihr Notar oder Anwalt damit arbeiten kann. Auf Wunsch beglaubige ich die Übersetzung zusätzlich, wenn Sie sie einer Bank oder einer Behörde vorlegen müssen.
Warum der Vorvertrag der kritische Moment ist
Beim Compromis de Vente verpflichten sich beide Seiten fest. Bei der Promesse de Vente hält der Verkäufer die Immobilie für Sie frei. Sie zahlen dafür eine Entschädigung, die Sie bei Nichtkauf verlieren. In beiden Fällen entscheiden vier Textstellen darüber, was Sie ein Ausstieg kostet:
Der richtige Zeitpunkt für die Übersetzung liegt vor der Unterschrift
Nach der Unterzeichnung des Vorvertrags haben Sie zehn Tage Widerrufsrecht (Art. L271-1 Code de la construction et de l’habitation). Diese Frist ist der Notausgang, nicht der Plan. Nichts hindert Sie daran, den Entwurf schon vorher übersetzen zu lassen. Dann lesen Sie, was Sie unterschreiben, bevor Sie es unterschreiben.
Der Vorvertrag wird häufig beim Makler unterzeichnet. Dort prüft niemand, ob Sie genug Französisch verstehen. Erst beim Notar ist das Pflicht, und zum Notar gehen Sie Monate später.
Drei Pakete für den Immobilienkauf in Frankreich
Überschreitet Ihr Dokument die Wortgrenze, komme ich im Vorfeld auf Sie zu. Jedes weitere Wort berechne ich mit 0,15 €. Ein verbindliches Festpreisangebot erhalten Sie in jedem Fall, bevor ich mit der Übersetzung beginne.
Warum es ein eigenes Paket für Eigentumswohnungen gibt
Beim Kauf einer Eigentumswohnung übernehmen Sie mehr als vier Wände. Sie treten in eine bestehende Eigentümergemeinschaft ein, mit deren Kostenverteilung, Rücklagen und bereits beschlossenen Bauvorhaben. Geregelt ist das im Gesetz Nr. 65-557 vom 10. Juli 1965. Zusätzlich zu übersetzen sind daher:
In den Protokollen stehen die anstehende Dachsanierung, der Streit über die Tiefgarage und die Sonderumlage, die im nächsten Jahr fällig wird. Sie sind der einzige Ort, an dem die tatsächlichen Kosten Ihrer Wohnung sichtbar werden.
Übersetzung, nicht Rechtsberatung
Meine Verantwortung liegt in der korrekten Übersetzung der Vertragsdokumente. Die rechtliche Bewertung Ihres Vertrags bleibt bei Ihrem Notar oder Ihrem Anwalt.
Das ist keine Einschränkung. Die fachlich korrekte Übersetzung ist die Voraussetzung dafür, dass Ihr Berater überhaupt arbeiten kann. Er benötigt die Vertragsunterlagen auf Deutsch, wortgetreu und vollständig. Nicht sinngemäß, nicht gekürzt und nicht maschinell. Eine Klausel, die im Original eine Frist von zwei Monaten ab Zugang setzt, muss auch in der Übersetzung eine Frist von zwei Monaten ab Zugang setzen, und zwar in der Struktur, in der ein Jurist sie prüfen kann.
Warum eine juristische Fachübersetzung statt eines Online-Übersetzungstools?
Maschinelle Übersetzungen übertragen beispielsweise „conditions suspensives“ regelmäßig als „auflösende Bedingungen“. Das ist das Gegenteil dessen, was die Klausel bewirkt, und an dieser Klausel hängt Ihr Ausstieg aus der Finanzierung.

Über Ihre ermächtigte Diplom-Übersetzerin Gertrud Hurck
Diplom-Übersetzerin. Seit 1994 vom Oberlandesgericht Hamm ermächtigt, beglaubigte Übersetzungen zu erstellen. Hochschulzertifikat „Fachkundenachweis Deutsche Rechtssprache“. Weiterbildung in französischer Rechtssprache des BDÜ.
Juristische Texte aus dem Französischen ins Deutsche und umgekehrt übersetze ich seit über 30 Jahren, beispielsweise notarielle Urkunden, Gerichtsentscheidungen, Erbscheine, Gesellschaftsverträge. Das französische Immobilienrecht arbeitet mit Begriffen, für die es im deutschen Recht keine Entsprechung gibt. Eine „promesse unilatérale de vente“ ist kein Vorvertrag im deutschen Sinne, und eine „servitude de passage“ ist nicht dasselbe wie ein Wegerecht nach BGB. An solchen Stellen entscheidet sich, ob eine Übersetzung Ihnen hilft oder Sie in die Irre führt.
Mit meinem Bestätigungsvermerk bescheinige ich die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung.
Zwei Punkte, die deutsche Käufer regelmäßig überraschen
Beide stehen im Vorvertrag oder in seinen Anlagen. Beide spielen beim Hauskauf in Deutschland kaum eine Rolle, in Frankreich sehr wohl.
- Der erste ist die Abwasserentsorgung, auf Französisch assainissement. Ein erheblicher Teil der französischen Wohnhäuser hängt nicht am öffentlichen Kanalnetz, sondern hat eine eigene Anlage auf dem Grundstück. Der Vorvertrag enthält dazu ein Prüfdokument der zuständigen Stelle. Führt es einen Mangel auf, geht die Pflicht zur Nachrüstung mit dem Kauf auf Sie über: Anschluss oder Sanierung auf eigene Kosten, dazu die Stilllegung der alten Anlage. Was genau zu tun ist und bis wann, steht im Prüfdokument und in der Satzung der Gemeinde. Auf Französisch.
- Der zweite ist der Schutzbereich eines Baudenkmals, auf Französisch abords d’un monument historique. Ihr Haus selbst muss dafür nicht unter Denkmalschutz stehen. Es genügt, dass es im Umfeld eines geschützten Gebäudes liegt. Dann braucht jede Arbeit, die das äußere Erscheinungsbild verändert, vorab die Zustimmung des Architecte des Bâtiments de France, des Denkmalschutzbeauftragten des Departements. Andere Fenster, ein neuer Anstrich, Solarmodule auf dem Dach: alles zustimmungspflichtig.
Ich übersetze Ihnen diese Abschnitte, bevor Sie unterschreiben. Was Sie daraus machen, entscheiden Sie.
Wann Sie die Übersetzung bekommen
Das hängt vom Umfang ab, und den sehe ich erst, wenn ich das Dokument vor mir habe. Schicken Sie mir einen Scan per E-Mail. Sie bekommen daraufhin einen Termin, den ich mit Ihnen abstimme, bevor der Auftrag startet, und an den ich mich halte.
Steht Ihr Notartermin schon fest, nennen Sie ihn gleich mit. Dann richte ich die Bearbeitung danach aus.

