Was ist eine Apostille?

Deutsche öffentliche Urkunden werden in vielen Fällen im Ausland nur dann anerkannt, wenn ihre Echtheit in einem formellen internationalen Verfahren festgestellt worden ist. Die Echtheit des Dokuments wird eigentlich vom zuständigen Konsulat des betreffenden Staates in Form einer Legalisation bestätigt Das ist jedoch ein recht aufwendiges Verfahren.
Aus diesem Grund haben sich insgesamt 108 Staaten im Jahr 1961 auf die Apostille zur Beglaubigung ausländischer Urkunden geeinigt – der sogenannten „Haager Apostille“. Es handelt sich dabei um einen quadratischen Stempel, den alle Mitgliedsstaaten anerkennen. In der Regel ist er in der Amtssprache der Ausstellungsbehörde ausgefüllt. Zwingend muss jedoch darüber in französischer Sprache “ Convention de La Haye du 5 octobre 1961″ stehen.
Die Staaten legten fest, welche Dokumente als öffentliche Urkunden betrachtet werden, deren Echtheit somit durch eine Apostille bestätigt werden muss. Dazu zählen beispielsweise Personenstandsurkunden wie Heirats- und Geburtsurkunden, sowie gerichtliche und notarielle Urkunden und Bescheinigungen von Verwaltungsbehörden.

In Deutschland werden Urkunden der Standesämter von den zuständigen Behörden und somit auch von den konsularischen Vertretungen lediglich dann beglaubigt, bzw. legalisiert, wenn diese maximal sechs Monate nach Ausstellungsdatum vorgelegt werden.

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