Gesellschaftsvertrag übersetzen lassen: Was Sie für die Auslandsgründung Ihrer GmbH brauchen
Ihre GmbH soll im Ausland tätig werden, eine Tochtergesellschaft gründen oder Geschäftsbeziehungen mit ausländischen Partnern oder Behörden aufbauen. Dann benötigen Sie frühzeitig eine beglaubigte Übersetzung Ihres Gesellschaftsvertrags,und in den meisten Fällen auch des Handelsregisterauszugs.
Beide Dokumente stellen Übersetzern sehr unterschiedliche Anforderungen: Der Gesellschaftsvertrag ist ein juristischer Fließtext, der Handelsregisterauszug ein formatierungsintensives Formulardokument. Was das konkret bedeutet und worauf Sie beim Beauftragen achten sollten, erkläre ich Ihnen hier.
Warum der Gesellschaftsvertrag keine Standardübersetzung ist
Ein Gesellschaftsvertrag legt die rechtliche Grundlage Ihres Unternehmens fest: Geschäftszweck, Stammkapital, Gesellschafterrechte, Geschäftsführungsregelung. Jede dieser Klauseln hat eine präzise juristische Bedeutung, die im Zielland ebenso präzise ankommen muss.
Fehler in der Übersetzung eines Gesellschaftsvertrags sind kein stilistisches Problem. Sie können zur Ablehnung durch ausländische Behörden, zu Missverständnissen bei der Vertragsausführung oder, im schlechtesten Fall, zu rechtlichen Konsequenzen führen.
Wichtig zu verstehen: Ein allgemeiner Sprachdienst übersetzt Wörter. Eine ermächtigte Diplom-Übersetzerin übersetzt juristische Sachverhalte und prüft dabei, ob das verwendete Fachvokabular im Zielsystem dasselbe bedeutet wie im deutschen Recht.
Wie wird der Gesellschaftsvertrag berechnet?
Der Gesellschaftsvertrag ist ein Fließtext und wird nach Wörtern des Ausgangstexts abgerechnet. Das unterscheidet ihn grundlegend vom Handelsregisterauszug, der formatierungsintensiv ist und pauschal berechnet wird,unabhängig davon, wie wenig Fließtext er enthält.
Handelsregisterauszug: Warum er mehr Arbeit macht, als er aussieht
Ein Handelsregisterauszug hat oft wenige Zeilen Text, erfordert aber erheblichen Formatierungsaufwand. Die Struktur des Dokuments, Felder, Rubriken, tabellarische Eintragungen, muss in der Übersetzung korrekt abgebildet werden, damit das Dokument von der ausländischen Behörde als äquivalent zum Original anerkannt wird.
Hinzu kommt: Der Handelsregisterauszug enthält offizielle Bezeichnungen und Eintragungsnummern, die nicht übersetzt, sondern übernommen werden, aber in den Kontext der Zielsprache eingebettet werden müssen. Das erfordert Erfahrung mit dem Format.
Lesen Sie mehr auf unserer Themenseite Handelsregisterauszug übersetzen lassen.
Melden Sie sich gerne telefonisch oder nutzen Sie das Online-Formular für Ihre Anfrage zur beglaubigten Übersetzung Ihres Handelsregisterauszugs.
Ich helfe Ihnen gerne weiter!
Beglaubigung und Apostille:
Zwei Dinge, die häufig verwechselt werden
Wenn es um die rechtliche Anerkennung Ihrer Übersetzung im Ausland geht, werden zwei Begriffe oft durcheinandergebracht. Die Unterscheidung ist jedoch entscheidend:
Beglaubigung der Übersetzung
Apostille für die Übersetzung
Achtung: Apostille für das Originaldokument ist eine andere Sache.
Die Apostille, die das Landgericht für die Übersetzung ausstellt, bestätigt die Echtheit der Unterschrift der Übersetzerin. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Apostille für das Originaldokument, also den deutschen Gesellschaftsvertrag oder Handelsregisterauszug selbst. Für das Original ist eine andere Behörde zuständig. Wenn Sie unsicher sind, welche Apostillen benötigt werden, klären wir das gemeinsam vor Auftragserteilung.
Das GmbH-Paket für die Auslandsgründung
Weil die Kombination aus Gesellschaftsvertrag, Handelsregisterauszug, Beglaubigung und Apostille häufig zusammen benötigt wird, biete ich dafür ein Komplettpaket an, mit klarer Preisstruktur und ohne versteckte Einzelpositionen. Im GmbH go global-Paket sind beide Dokumente zu einem Komplettpreis zusammengefasst, inklusive Beglaubigung und Apostille-Einholung.
Kompakt
- GV + HR-Auszug
bis 3 Seiten - Textumfang
Bis 1.500 Wörter
Business
- GV + HR-Auszug
bis 3 Seiten - Textumfang
Bis 3.000 Wörter
Premium
- GV + HR-Auszug
bis 3 Seiten - Textumfang
Bis 5.000 Wörter
Inklusive in jedem Paket
Gesellschaftsvertrag (Fließtext, nach Wörtern) + Handelsregisterauszug (bis 3 Seiten, pauschal) + Beglaubigung durch mich + Apostille der Übersetzung vom Landgericht. Kein separates Beauftragen von Apostillen, kein Nachfragen, wo was beantragt wird.
Gesellschaftsverträge über 5.000 Wörter fallen aus diesem Paket heraus und werden individuell kalkuliert. Wenn der Handelsregisterauszug mehr als drei Seiten umfasst, kommen 30 EUR pro Folgeseite hinzu. Optional buchbar: das Protokoll der Gesellschafterversammlung (bis 3 Seiten: 100 EUR, darüber 30 EUR/Seite).
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Offizielle Ermächtigung OLG Hamm | Münster | seit 1994
Ich bin seit 1994 vom Oberlandesgericht Hamm zur Beglaubigung von Übersetzungen ermächtigt, und seit über 30 Jahren in den Bereichen Recht, Wirtschaft und Finanzen tätig. Das bedeutet für Ihren Auftrag:
- Rechtssichere Übersetzung mit juristischer Fachkenntnis, nicht nur sprachliche Übertragung
- Persönliche Verantwortung: Ich bearbeite jeden Auftrag selbst, kein Weitergeben an Freiberufler-Pools
- Direkte Ansprechbarkeit: Sie sprechen mit mir, nicht mit einer Projektmanagerin
- Apostille-Einholung beim Landgericht: Ich kümmere mich darum, Sie müssen das nicht separat beantragen
- Bearbeitung in Deutsch, Englisch und Französisch
Schicken Sie mir Ihre Dokumente per E-Mail oder per Post. Ich prüfe den Umfang, weise Sie auf den passenden Paket-Tier hin und erstelle Ihnen ein verbindliches Angebot,in der Regel noch am selben Werktag.
Sie müssen eine Frist erfüllen? Sagen Sie mir das gleich bei der Anfrage. Ich biete Express-Bearbeitung an und halte Ihnen die Bearbeitungszeit so kurz wie möglich.

