Gesellschaftsvertrag übersetzen lassen: Was Sie für die Auslandsgründung Ihrer GmbH brauchen

Ihre GmbH soll im Ausland tätig werden, eine Tochtergesellschaft gründen oder Geschäftsbeziehungen mit ausländischen Partnern oder Behörden aufbauen. Dann benötigen Sie frühzeitig eine beglaubigte Übersetzung Ihres Gesellschaftsvertrags,und in den meisten Fällen auch des Handelsregisterauszugs.

Beide Dokumente stellen Übersetzern sehr unterschiedliche Anforderungen: Der Gesellschaftsvertrag ist ein juristischer Fließtext, der Handelsregisterauszug ein formatierungsintensives Formulardokument. Was das konkret bedeutet und worauf Sie beim Beauftragen achten sollten, erkläre ich Ihnen hier.

Warum der Gesellschaftsvertrag keine Standardübersetzung ist

Ein Gesellschaftsvertrag legt die rechtliche Grundlage Ihres Unternehmens fest: Geschäftszweck, Stammkapital, Gesellschafterrechte, Geschäftsführungsregelung. Jede dieser Klauseln hat eine präzise juristische Bedeutung, die im Zielland ebenso präzise ankommen muss.

Fehler in der Übersetzung eines Gesellschaftsvertrags sind kein stilistisches Problem. Sie können zur Ablehnung durch ausländische Behörden, zu Missverständnissen bei der Vertragsausführung oder, im schlechtesten Fall, zu rechtlichen Konsequenzen führen.

Wichtig zu verstehen: Ein allgemeiner Sprachdienst übersetzt Wörter. Eine ermächtigte Diplom-Übersetzerin übersetzt juristische Sachverhalte und prüft dabei, ob das verwendete Fachvokabular im Zielsystem dasselbe bedeutet wie im deutschen Recht.

Wie wird der Gesellschaftsvertrag berechnet?

Der Gesellschaftsvertrag ist ein Fließtext und wird nach Wörtern des Ausgangstexts abgerechnet. Das unterscheidet ihn grundlegend vom Handelsregisterauszug, der formatierungsintensiv ist und pauschal berechnet wird,unabhängig davon, wie wenig Fließtext er enthält.

Handelsregisterauszug: Warum er mehr Arbeit macht, als er aussieht

Ein Handelsregisterauszug hat oft wenige Zeilen Text, erfordert aber erheblichen Formatierungsaufwand. Die Struktur des Dokuments, Felder, Rubriken, tabellarische Eintragungen, muss in der Übersetzung korrekt abgebildet werden, damit das Dokument von der ausländischen Behörde als äquivalent zum Original anerkannt wird.

Hinzu kommt: Der Handelsregisterauszug enthält offizielle Bezeichnungen und Eintragungsnummern, die nicht übersetzt, sondern übernommen werden, aber in den Kontext der Zielsprache eingebettet werden müssen. Das erfordert Erfahrung mit dem Format.

Lesen Sie mehr auf unserer Themenseite Handelsregisterauszug übersetzen lassen.

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Beglaubigung und Apostille:
Zwei Dinge, die häufig verwechselt werden

Wenn es um die rechtliche Anerkennung Ihrer Übersetzung im Ausland geht, werden zwei Begriffe oft durcheinandergebracht. Die Unterscheidung ist jedoch entscheidend:

Beglaubigung der Übersetzung

  • Wird vom der ermächtigten Übersetzer selbst vorgenommen.

  • Er bestätigt mit seiner Unterschrift und Stempel, dass die Übersetzung vollständig und korrekt ist.

  • Grundlage: Ermächtigung durch das Oberlandesgericht Hamm.

Apostille für die Übersetzung

  • Wird vom Landgericht ausgestellt, auf Antrag des Übersetzers nach erfolgter Beglaubigung.
  • Er bestätigt, dass die Unterschrift des Übersetzers echt ist.
  • Notwendig, wenn der Zielstaat dem Haager Übereinkommen beigetreten ist.

Achtung: Apostille für das Originaldokument ist eine andere Sache.

Die Apostille, die das Landgericht für die Übersetzung ausstellt, bestätigt die Echtheit der Unterschrift der Übersetzerin. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Apostille für das Originaldokument, also den deutschen Gesellschaftsvertrag oder Handelsregisterauszug selbst. Für das Original ist eine andere Behörde zuständig. Wenn Sie unsicher sind, welche Apostillen benötigt werden, klären wir das gemeinsam vor Auftragserteilung.

Das GmbH-Paket für die Auslandsgründung

Weil die Kombination aus Gesellschaftsvertrag, Handelsregisterauszug, Beglaubigung und Apostille häufig zusammen benötigt wird, biete ich dafür ein Komplettpaket an, mit klarer Preisstruktur und ohne versteckte Einzelpositionen. Im GmbH go global-Paket sind beide Dokumente zu einem Komplettpreis zusammengefasst, inklusive Beglaubigung und Apostille-Einholung.

Auslandsgründung
Kompakt
390 EUR
  • GV + HR-Auszug
    bis 3 Seiten
  • Textumfang
    Bis 1.500 Wörter
Auslandsgründung
Business
550 EUR
  • GV + HR-Auszug
    bis 3 Seiten
  • Textumfang
    Bis 3.000 Wörter
Auslandsgründung
Premium
790 EUR
  • GV + HR-Auszug
    bis 3 Seiten
  • Textumfang
    Bis 5.000 Wörter

Inklusive in jedem Paket

Gesellschaftsvertrag (Fließtext, nach Wörtern) + Handelsregisterauszug (bis 3 Seiten, pauschal) + Beglaubigung durch mich + Apostille der Übersetzung vom Landgericht. Kein separates Beauftragen von Apostillen, kein Nachfragen, wo was beantragt wird.

Gesellschaftsverträge über 5.000 Wörter fallen aus diesem Paket heraus und werden individuell kalkuliert. Wenn der Handelsregisterauszug mehr als drei Seiten umfasst, kommen 30 EUR pro Folgeseite hinzu. Optional buchbar: das Protokoll der Gesellschafterversammlung (bis 3 Seiten: 100 EUR, darüber 30 EUR/Seite).

Sie suchen direkt Unterstützung?
Hier geht es zu: Finanz- und Wirtschaftsübersetzungen

Was eine ermächtigte Diplom-Übersetzerin leistet
Ermächtigte Diplom-Übersetzerin Gertrud Hurck

Offizielle Ermächtigung OLG Hamm | Münster | seit 1994

Ich bin seit 1994 vom Oberlandesgericht Hamm zur Beglaubigung von Übersetzungen ermächtigt, und seit über 30 Jahren in den Bereichen Recht, Wirtschaft und Finanzen tätig. Das bedeutet für Ihren Auftrag:

  • Rechtssichere Übersetzung mit juristischer Fachkenntnis, nicht nur sprachliche Übertragung
  • Persönliche Verantwortung: Ich bearbeite jeden Auftrag selbst, kein Weitergeben an Freiberufler-Pools
  • Direkte Ansprechbarkeit: Sie sprechen mit mir, nicht mit einer Projektmanagerin
  • Apostille-Einholung beim Landgericht: Ich kümmere mich darum, Sie müssen das nicht separat beantragen
  • Bearbeitung in Deutsch, Englisch und Französisch
So erteilen Sie mir Ihren
Auftrag

Schicken Sie mir Ihre Dokumente per E-Mail oder per Post. Ich prüfe den Umfang, weise Sie auf den passenden Paket-Tier hin und erstelle Ihnen ein verbindliches Angebot,in der Regel noch am selben Werktag.

Sie müssen eine Frist erfüllen? Sagen Sie mir das gleich bei der Anfrage. Ich biete Express-Bearbeitung an und halte Ihnen die Bearbeitungszeit so kurz wie möglich.

FAQ: Häufige Fragen zu beglaubigten Wirtschaftsübersetzungen

Der Gesellschaftsvertrag ist ein Fließtext und wird nach Wörtern des Ausgangstexts abgerechnet.  Im GmbH go global-Paket ist die Übersetzung des Gesellschaftsvertrages zusammen mit dem Handelsregisterauszug zu einem Komplettpreis, inklusive Einholung der Apostille und Beglaubigung enthalten: ab 390 EUR für das Kompaktpaket. Fragen Sie unverbindlich ein individuelles Angebot an.

Ob eine Apostille erforderlich ist, hängt vom Zielland und der aufnehmenden Behörde ab. In vielen Haager-Übereinkommen-Staaten ist sie für die Übersetzung selbst erforderlich. Diese wird von mir beim Landgericht eingeholt und ist im Im GmbH go global-Paket enthalten. Ob zusätzlich eine Apostille für das Originaldokument benötigt wird, ist davon unabhängig.

Während der Gesellschaftsvertrag bei der Übersestzung als Fließtext nach Wörtern abgerechnet wird, ist Handelsregisterauszug ist ein amtliches Formulardokument. Da beim Handelsregisterauszug Formatierungsaufwand im Vordergrund steht, wird er pauschal nach Seitenumfang berechnet.

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