Handelsregisterauszug übersetzen lassen: Was steckt dahinter und wann brauchen Sie eine Apostille?
Kurz zusammengefasst: Der Handelsregisterauszug ist kein Fließtext. Er wird nicht nach Wörtern, sondern nach Seiten berechnet – wegen des erheblichen Formatierungsaufwands. Für die Auslandsgründung benötigen Sie in den meisten Fällen sowohl eine beglaubigte Übersetzung als auch eine Apostille.
Sie gründen eine Tochtergesellschaft im Ausland oder wickeln eine Transaktion ab. Die ausländische Behörde oder der Notar verlangt einen übersetzten Handelsregisterauszug – beglaubigt, in manchen Fällen apostilliert. Was das konkret bedeutet und worauf Sie achten müssen, erkläre ich Ihnen hier.
Umfang einer beglaubigter Handelsregisterauszug-Übersetzung
Ein Handelsregisterauszug enthält auf den ersten Blick wenig Text. Was ihn von anderen Dokumenten unterscheidet, ist seine Struktur: amtliche Rubriken, tabellarische Einträge, Registernummern, Datumsangaben und behördliche Bezeichnungen. Diese Struktur muss in der Übersetzung korrekt abgebildet werden – nicht nur der sprachliche Inhalt.
Wer nur den Text überträgt und die Formatierung vernachlässigt, riskiert, dass das Dokument von der aufnehmenden Behörde nicht als äquivalent zum Original anerkannt wird. Das ist kein stilistisches Problem, sondern ein formales.
Wie das im Vergleich zum Gesellschaftsvertrag aussieht, lesen Sie im Artikel Gesellschaftsvertrag übersetzen lassen.
Warum der Handelsregisterauszug keine gewöhnliche Übersetzung ist
Eine beglaubigte Übersetzung enthält die vollständige Übertragung aller Einträge des Originals in die Zielsprache: Angaben zur Firma, zum Sitz, zum Unternehmensgegenstand, zur Geschäftsführung, zum Stammkapital und zu eingetragenen Prokuren.
Mit meiner Beglaubigung bescheinige ich die Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzung. Als vom Oberlandesgericht Hamm ermächtigte Diplom-Übersetzerin bin ich berechtigt, beglaubigte Übersetzungen ins Englische und Französische anzufertigen. Diese Beglaubigung wird von deutschen Behörden und in der Regel auch von ausländischen Institutionen anerkannt.
Melden Sie sich gerne telefonisch oder nutzen Sie das Online-Formular für Ihre Anfrage zur beglaubigten Übersetzung Ihres Handelsregisterauszugs.
Ich helfe Ihnen gerne weiter!
Beglaubigung und Apostille:
Der Unterschied
Beglaubigung und Apostille werden häufig gleichgesetzt. Es sind jedoch zwei verschiedene Dinge.
Die Beglaubigung bestätigt:
Die Übersetzung ist vollständig und korrekt. Sie trägt meine Unterschrift und meinen Stempel als ermächtigte Übersetzerin.
Die Apostille bestätigt:
Meine Unterschrift als Übersetzerin ist echt. Sie wird vom Landgericht ausgestellt.
Was eine Apostille ist und wann sie benötigt wird, erkläre ich ausführlich auf der Seite Was ist eine Apostille?
Es gibt zwei verschiedene Apostillen, die beim Handelsregisterauszug relevant sein können.
- Die Apostille für die Übersetzung bestätigt meine Unterschrift.
- Die Apostille für das Originaldokument bestätigt die Echtheit des deutschen Handelsregisterauszugs selbst.
Wann ist eine Apostille erforderlich?
Eine Apostille für die Übersetzung ist erforderlich, wenn das Zielland dem Haager Übereinkommen beigetreten ist und eine Apostille für Übersetzungen verlangt. Ob eine Apostille benötigt wird und welche Art, hängt von der aufnehmenden Behörde und dem Verwendungszweck ab.
Ich empfehle, diese Frage vor Auftragserteilung mit der Gegenstelle zu klären.
Die Apostille für die Übersetzung hole ich beim Landgericht ein. Sie müssen diesen Schritt nicht selbst koordinieren.
Handelsregisterauszug im GmbH go global-Paket
Wer eine GmbH im Ausland gründet, benötigt in der Regel Gesellschaftsvertrag und Handelsregisterauszug gemeinsam. Beide müssen beglaubigt und apostilliert sein. Im GmbH go global-Paket sind beide Dokumente zu einem Komplettpreis zusammengefasst, inklusive Beglaubigung und Apostille-Einholung.
Kompakt
- GV + HR-Auszug
bis 3 Seiten - Textumfang
Bis 1.500 Wörter
Business
- GV + HR-Auszug
bis 3 Seiten - Textumfang
Bis 3.000 Wörter
Premium
- GV + HR-Auszug
bis 3 Seiten - Textumfang
Bis 5.000 Wörter
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Offizielle Ermächtigung OLG Hamm | Münster | seit 1994
Wenn Sie einen Handelsregisterauszug für das Ausland übersetzen lassen, brauchen Sie mehr als eine Sprachübertragung: Sie brauchen die korrekte formale Abbildung des Originaldokuments, eine rechtsgültige Beglaubigung und in vielen Fällen eine Apostille. Vertrauen Sie auf über 30 Jahre Erfahrung als ermächtigte Diplom-Übersetzerin.

