GmbH im Ausland gründen:
Welche Dokumente müssen übersetzt werden?

Kurz zusammengefasst: In den meisten Fällen benötigen Sie Gesellschaftsvertrag und Handelsregisterauszug – beide beglaubigt, beide apostilliert. Was darüber hinaus verlangt wird, hängt vom Zielland ab.

Sie planen die Gründung einer GmbH im Ausland oder die Eröffnung einer Tochtergesellschaft. An einem bestimmten Punkt stellt sich die Frage: Welche deutschen Dokumente müssen für die ausländische Behörde übersetzt werden, welche müssen beglaubigt sein, und wo ist eine Apostille erforderlich?

Dieser Artikel gibt den Überblick ohne Umweg über allgemeine Definitionen.

Die zwei zentralen Dokumente

Bei der Auslandsgründung einer GmbH kommen regelmäßig zwei Dokumente ins Spiel: der Gesellschaftsvertrag und der Handelsregisterauszug. Ob Sie beide benötigen oder nur eines, hängt vom Zielland und der aufnehmenden Behörde ab.

Der Gesellschaftsvertrag

Der Gesellschaftsvertrag legt die rechtliche Struktur der Gesellschaft fest: Unternehmensgegenstand, Stammkapital, Gesellschafterrechte, Geschäftsführungsregelung. Er ist ein Fließtext und wird nach Wörtern des Ausgangstexts abgerechnet.
Bei der Übersetzung kommt es darauf an, dass die verwendeten Begriffe im Rechtssystem des Ziellandes dieselbe Wirkung entfalten. Wer zum Beispiel „Direktor“ ohne Rücksicht auf die gesellschaftsrechtliche Einordnung im Zielland überträgt, kann Haftungsfragen unbeabsichtigt verschieben.

Lesen Sie mehr im Beitrag Gesellschaftsvertrag übersetzen lassen.

Der Handelsregisterauszug

Der Handelsregisterauszug dokumentiert die eingetragenen Daten der Gesellschaft. Er ist kein Fließtext, sondern ein amtliches Formulardokument. Diese Struktur muss in der Übersetzung korrekt abgebildet werden. Wegen des Formatierungsaufwands wird er pauschal nach Seitenumfang abgerechnet.

Lesen Sie mehr im Beitrag Handelsregisterauszug übersetzen lassen.

Die Apostille: Was Sie wissen müssen

Für Länder, die dem Haager Übereinkommen beigetreten sind, ist in vielen Fällen eine Apostille erforderlich. Den genauen Unterschied zwischen den verschiedenen Apostillen erkläre ich auf der Seite Was ist eine Apostille? – hier kurz das Wesentliche:

Die Apostille für die Übersetzung bestätigt die Echtheit meiner Unterschrift als ermächtigte Übersetzerin. Sie wird vom Landgericht ausgestellt und ist in meinem Im GmbH go global-Paket enthalten. Die Apostille für das Originaldokument bestätigt die Echtheit des deutschen Handelsregisterauszugs selbst. Dafür ist eine andere Behörde zuständig. Dieser Schritt liegt nicht in meinem Aufgabenbereich.

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Melden Sie sich gerne telefonisch oder nutzen Sie das Online-Formular für Ihre Anfrage zu Gesellschaftsvertrag und Handelsregisterauszug übersetzen lassen.

Ich helfe Ihnen gerne weiter!

Was in den meisten Fällen nicht übersetzt werden muss

Gesellschafterbeschlüsse, Protokolle und interne Vereinbarungen sind nur dann erforderlich, wenn die aufnehmende Behörde sie ausdrücklich anfordert. Das Gleiche gilt für Nachweise über die Einzahlung des Stammkapitals, sofern diese nicht Teil der Gründungsunterlagen sind.

Im Zweifelsfall klären Sie das vorab mit dem Notar oder der Behörde im Zielland.

Beglaubigte Wirtschaftsübersetzungen im
GmbH go global-Paket

Wer eine GmbH im Ausland gründet, benötigt in der Regel Gesellschaftsvertrag und Handelsregisterauszug gemeinsam. Beide müssen beglaubigt und apostilliert sein. Im GmbH go global-Paket sind beide Dokumente zu einem Komplettpreis zusammengefasst, inklusive Beglaubigung und Apostille-Einholung.

Auslandsgründung
Kompakt
390 EUR
  • GV + HR-Auszug
    bis 3 Seiten
  • Textumfang
    Bis 1.500 Wörter
Auslandsgründung
Business
550 EUR
  • GV + HR-Auszug
    bis 3 Seiten
  • Textumfang
    Bis 3.000 Wörter
Auslandsgründung
Premium
790 EUR
  • GV + HR-Auszug
    bis 3 Seiten
  • Textumfang
    Bis 5.000 Wörter

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Fazit: Sicherheit durch Spezialisierung
Ermächtigte Diplom-Übersetzerin Gertrud Hurck

Offizielle Ermächtigung OLG Hamm | Münster | seit 1994

Wenn Sie eine GmbH im Ausland gründen, brauchen Sie rechtssichere Übersetzungen der relevanten Unternehmensdokumente – von einem Übersetzer, der die rechtlichen Zusammenhänge kennt und die Beglaubigung sowie Apostille selbst veranlasst. Das ist der direkte Weg ohne Koordinationsaufwand.

FAQ: Häufige Fragen zu beglaubigten Wirtschaftsübersetzungen

In den meisten Fällen: Gesellschaftsvertrag und Handelsregisterauszug, beide beglaubigt und apostilliert. Gesellschafterbeschlüsse und Protokolle werden in der Regel nur auf ausdrückliche Anforderung der ausländischen Behörde benötigt.
Übersetzung des Gesellschaftsvertrags (nach Wörtern), Übersetzung des Handelsregisterauszugs (bis 3 Seiten, pauschal), Beglaubigung beider Übersetzungen und Einholung der Apostille beim Landgericht. Alles aus einer Hand.
Ja. Das Paket bietet sich an, wenn beide Dokumente gemeinsam benötigt werden. Wenn Sie nur eines der Dokumente benötigen, erstelle ich Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
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